Lederwaren erwerben …

 

Lederwaren gehören zu den beliebtesten "Reiseandenken", die von Touristen in der Türkei gekauft werden. Hier gibt es eine umfangreiche Lederindustrie. Alles, von der Rohware bis hin zum "Schicki-Micky" Modell, wird im Land hergestellt und verarbeitet. Rund um Istanbul findet man zahllose Fabriken, die tonnenweise Ledertaschen, Lederjacken und Schuhe produzieren. Daneben gibt es auch viele kleinere Manufakturen, die besondere Serien in kleinerer Auflage fertigen.

 

Ein großer Teil der Waren geht in den Export. Etliche Edelmarken lassen in der Türkei nähen und nutzen so das günstige Lohnniveau. Ein Teil der Lederwaren wird im Lande verkauft. In allen Touristikorten gibt es zahlreiche Lederwarengeschäfte, so natürlich auch in Kemer. Das Angebot ist sehr gemischt und reicht von billiger Ramschware (auf "marken-ähnlich" getrimmt) bis hin zu hochwertigen Designerstücken.

 

Bei den Jacken und Mänteln ist das Angebot inzwischen fast vollständig an den Geschmack der zahlreichen russischen Kunden angepasst. Wer etwas Besonderes oder auch nur ein etwas größeres Modell sucht, sollte sich überlegen, ob eine Maßanfertigung vielleicht das Richtige für sie oder ihn ist. Das kostet auch nicht viel mehr als das Modell von der Stange, dauert aber ein paar Tage.

 

Wie bei Textilien raten wir davon ab, irgendetwas teuer zu kaufen, nur weil man glaubt ein bestimmtes Markenprodukt zu erwerben. Nicht der Name, sondern die Qualität zählt und die sollte man bei jedem Stück sorgfältig prüfen! (Leder, Futter, Nähte, Reißverschlüsse, Schnallen usw.) Wer sich hier nicht gut auskennt, der sollte lieber die Hände von teuer angebotenen Stücken lassen.

 

Entsprechend den deutschen Zollvorschriften darf der Gesamtwert im Urlaub erworbener Waren, bei (Luft- und Schiffs-) Reisen außerhalb der EU Grenzen, 430 Euro pro Person nicht übersteigen, ansonsten gelten diese nicht mehr als zollfrei. Wurde mehr oder teurer eingekauft, so müssen diese Waren angemeldet und die entsprechenden Abgaben geleistet werden. Man sollte auch nicht nachgemachte Gucci oder Prado Taschen im Ausland erwerben, um diese dann zu Hause weiter zu veräußern. "Der gewerbsmäßige Handel mit gefälschten Markenprodukten stellt nach dem Markengesetz eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann." (Quelle: www.zoll.de)