www.Kemer-TR.Info - Informationen zur Ferienregion Kemer - Antalya-Türkei

Nachdem fast ganz Europa zur EU gehört und die Zollgrenzen aufgehoben sind, lohnt es dort nicht mehr mal eben ins Nachbarland zu fahren, um zollfrei einzukaufen. Noch gehört die Türkei aber nicht dazu und so können Sie sowohl bei der Einreise wie auch bei der Ausreise zollfreie Waren erwerben. Grundsätzlich haben die Duty-Free Shops in der Türkei günstigere Preise als die Läden auf den europäischen Flughäfen, trotzdem sind Preisvergleiche immer angebracht. Das hängt auch mit den Preisen für bestimmte Güter im jeweiligen Land zusammen.

Um nach der Ankunft in Antalya zollfrei einzukaufen braucht man nur zu den Läden gegenüber der Kofferbänder zu gehen. Auch hier gilt es Preise zu vergleichen, da es immer wieder mal Sonderangebote gibt. Die Duty-Free Shops sind 24 Stunden geöffnet, auch wer mitten in der Nacht ankommt, findet mindestens ein offenes Geschäft.

Bei der Einreise in die Türkei dürfen Erwachsene seit neuestem pro Person nur noch zwei 1L oder drei 0,7L Flaschen hochprozentigen Alkohol und zwei Stangen Zigaretten mitbringen, Geschenkartikel im Wert von insgesamt 250 Euro. Ein Päckchen Zigaretten (Marlboro) kostet hier im Laden 3,90 YTL also etwa 2,45 Euro. Wer sich da eine Stange aus dem Berliner Duty-Free Laden für 25 oder 30 Euro mitbringt, ist selbst schuld. Alkohol wird seit neuestem sehr hoch besteuert, die billigste Flasche einheimischer "Kognak" (Marke Rattengift) kostet im Laden 28,50 YTL (18 Euro), da sehen schon 10 Euro pro Flasche im Duty-Free ganz gut aus, aber bei ALDI in Deutschland gibt es eine Flasche schon für etwa die Hälfte.

Nach der Einführung der hohen Alkoholsteuern ging der Verkauf an Import-Whisky z.B. um 50% zurück obwohl niemand hier ernsthaft annimmt, dass auch der Verbrauch in gleichem Maße zurück ging. Gleichzeitig tauchte auch im großen Maßstab gefälschter Raki auf dem Markt auf, in Istanbul kam es zu etlichen Todesfällen.

Bei der Rückreise ins Heimatland sind die jeweiligen Zollvorschriften zu beachten, hier gilt meistens 1l Alkohol und eine Stange Zigaretten. Auch auf höherwertige Waren (Lederjacken, Teppiche, Schmuck) die in der Türkei gekauft und nun in die EU eingeführt werden, kann ein Zoll erhoben werden. Hier muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden können, um zu zeigen, dass der Kaufpreis unter der Freimenge (175 Euro pro Person) liegt. Dieser Freibetrag kann nicht auf zwei Personen verrechnet werden, wer also eine Jacke für 350 Euro gekauft hat, muss diese beim Zoll anmelden.