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Nachdem fast ganz Europa
zur EU gehört und die Zollgrenzen aufgehoben sind, lohnt es
dort nicht mehr mal eben ins Nachbarland zu fahren, um zollfrei
einzukaufen. Noch gehört die Türkei aber nicht dazu und so
können Sie sowohl bei der Einreise wie auch bei der Ausreise
zollfreie Waren erwerben. Grundsätzlich haben die
Duty-Free Shops in der Türkei günstigere Preise als
die Läden auf den europäischen Flughäfen, trotzdem sind
Preisvergleiche immer angebracht. Das hängt auch mit den
Preisen für bestimmte Güter im jeweiligen Land zusammen.
Um
nach der Ankunft in Antalya zollfrei einzukaufen braucht man nur
zu den Läden gegenüber der Kofferbänder zu gehen. Auch hier
gilt es Preise zu vergleichen, da es immer wieder mal
Sonderangebote gibt. Die Duty-Free Shops sind 24 Stunden
geöffnet, auch wer mitten in der Nacht ankommt, findet
mindestens ein offenes Geschäft.
Bei der Einreise in die Türkei
dürfen Erwachsene seit neuestem pro Person nur noch zwei 1L
oder drei 0,7L Flaschen hochprozentigen Alkohol und zwei Stangen
Zigaretten mitbringen, Geschenkartikel im Wert von insgesamt 250
Euro. Ein Päckchen Zigaretten (Marlboro) kostet hier im Laden
3,90 YTL also etwa 2,45 Euro. Wer sich da eine Stange aus dem
Berliner Duty-Free Laden für 25 oder 30 Euro mitbringt, ist
selbst schuld. Alkohol wird seit neuestem sehr hoch besteuert,
die billigste Flasche einheimischer "Kognak" (Marke
Rattengift) kostet im Laden 28,50 YTL (18 Euro), da sehen schon
10 Euro pro Flasche im Duty-Free ganz gut aus, aber bei ALDI in
Deutschland gibt es eine Flasche schon für etwa die Hälfte.
Nach der Einführung der hohen
Alkoholsteuern ging der Verkauf an Import-Whisky z.B. um 50%
zurück obwohl niemand hier ernsthaft annimmt, dass auch der
Verbrauch in gleichem Maße zurück ging. Gleichzeitig tauchte
auch im großen Maßstab gefälschter Raki auf dem Markt auf, in
Istanbul kam es zu etlichen Todesfällen.
Bei der Rückreise ins
Heimatland sind die jeweiligen Zollvorschriften zu beachten,
hier gilt meistens 1l Alkohol und eine Stange Zigaretten. Auch
auf höherwertige Waren (Lederjacken, Teppiche, Schmuck) die in
der Türkei gekauft und nun in die EU eingeführt werden, kann
ein Zoll erhoben werden. Hier muss ein Kaufbeleg vorgelegt
werden können, um zu zeigen, dass der Kaufpreis unter der
Freimenge (175 Euro pro Person) liegt. Dieser Freibetrag kann
nicht auf zwei Personen verrechnet werden, wer also eine Jacke
für 350 Euro gekauft hat, muss diese beim Zoll anmelden.
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